EU-Reifenlabel

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EU-Reifenlabel

Informationspflicht für Hersteller und Händler

Die Standardkennzeichnung der Europäischen Kommission aus 2012 informiert über drei kritische Eigenschaften von Fahrzeugreifen: Auswirkung auf den Kraftstoffverbrauch, Haftung auf nasser Fahrbahn und außerhalb des Wagens wahrnehmbares Rollgeräusch.

EU-Veröffentlichung NO1222-2009, Annex II Artikel 1 und 2, legt das Reifenlabel inhaltlich und grafisch fest. Visuell ähnelt die Darstellung der Kraftstoffeffizienz bzw. Nasshaftung den bekannten Darstellungen der Energieeffizienz von Haushaltsgeräten: 

  • Ein grünes „A“ für beste Leistung über gelblichere Farben bis zum roten „G“ zur schlechtesten. 
  • Den Pegel des externen Rollgeräuschs in Dezibel visualisieren ein bis drei identische Symbole für eine Schallwelle – mehr Wellen indizieren lautere Reifengeräusche. 

Dieses Kennzeichnungssystem zeigt Verbrauchern also rasch und effektiv Sicherheit und Sparsamkeit sowie Lärmbelastung durch Reifen.

Sparsamkeit

Rollende Reifen verformen sich durch mechanische Kräfte, die Bewegungsenergie kosten. Diese Widerstandskräfte machen einen Teil des Rollwiderstands von Autoreifen aus. Jene Rollwiderstandskraft wirkt gegen die Fahrtrichtung und lässt sich als Bruchteil der vertikalen Gewichtskraft des Fahrzeugs angeben. Der Kraftstoffumsatz steigt mit steigendem Rollwiderstand, was auch die CO2-Emissionen hebt. Widerstandsarme Reifen schonen also Geldbörse und Umwelt.
 

Nasshaftung

Hohe Nasshaftung, also Reifenhaftung bei feuchter Fahrbahn, verkürzt Bremswege speziell bei Regenwetter. Zugleich bleibt der Wagen besser in der Spur.

Rollgeräusch

Externe Rollgeräusche von Reifen kennzeichnet die Europäische Kommission mit ein bis drei Schallwellensymbolen. Ein einziges Wellenzeichen für die leiseste Reifenklasse bedeutet dabei einen Geräuschpegel von wenigstens drei Dezibel unter der Gesetzesgrenze. Drei jener schwarzen Wellensymbole kennzeichnen entsprechend die lautesten Reifen.

Administratives

Spätestens seit dem 1. November 2012 tragen Reifen von spezialisierten Händlern und Werkstätten sowie Autohäusern einen EU-Aufkleber. Alternativ befinden sich jene Label zu Sparsamkeit und Nasshaftung sowie Lärmpegel sichtbar beim angebotenenen Reifen. Nicht auf Verkaufsflächen stehende Reifen, etwa aus Lagern oder Internethandel, zeigen ihre Kennzeichnung über elektronische bzw. gedruckte Medien. Diese Information findet sich zudem auf Rechnungen oder in beiliegenden Broschüren.

Als EU-Verordnung gilt die Kennzeichnungspflicht in sämtlichen Mitgliedsstaaten einheitlich. Entsprechende Aufkleber auf Laufflächen der Reifen oder beiliegenden Etiketten erfüllen jene Verpflichtung. Reifen für Pkw sowie schwere und leichte Nutzfahrzeuge tragen die Spezifikation als 75 × 110 Millimeter große Kennzeichen laut Anhang II der Verordnung. Auch technische Werbung muss die Label-Information enthalten. Artikel 4 Absatz 1 EU-Verordnung Nr. 1222/2009 regelt Details.

Die Info-Pflicht resultierte aus Vorschlägen der EU-Kommission aus dem Jahre 2008. Sie stärkt den Aktionsplan für Energieeffizienz zur Erhöhung des Wirkungsgrads von Produkten und Diensten. So sollte Energieverbrauch in 2020 etwa ein Fünftel niedriger liegen als vor der Kennzeichnungspflicht.